Menschenrechte
Menschenrechte
Philosophische und geschichtliche Hintergründe zu den Menschenrechten
Menschenrechte in der Aufklärung
In der Aufklärung wurden wesentlich Merkmale für die Definition von Menschenrechten festgelegt: Sie sind unveräußerlich und unbedingt gültig. Die Menschenrechte sind mit dem Wesen des Menschen untrennbar verbunden und können ihm nicht abgesprochen werden. In der Aufklärung wurde erstmals die Vernunft als Kriterium zur Bestimmung der Rechte des Menschen benutzt. Die Aufklärung wandte sich damit gegen die Fremdbestimmung des Menschen durch religiöse und politische Lehrsätze.Immanuel Kant
Laut Kant haben alle Menschen das angeborene Recht auf Freiheit gemeinsam. Aus diesem grundlegenden Menschenrechtsprinzip leitet er alle weiteren Prinzipien ab: Gleichheit und Selbstständigkeit, womit die aktive Beteilung des Bürgers an der Gesetzgebung gemeint ist. Das Naturrecht, welches Kant radikalisiert, indem er es als Vernunftrecht a priori konstituiert, ist für alle Menschen universal gültig. Jeder Staat, als Rechtsstaat, muss gemäß der Menschrechte agieren, um sich nicht seiner Grundlage zu entziehen. Die Menschenrechte und deren Wahrung sind die Legitimationsbasis eines jeden Rechtsstaats. Daraus folgt, dass die Erhaltung des grundlegenden Rechts der Freiheit der Maßstab für die Legitimität eines Rechtsstaats ist. Aus dem Grundrecht der Freiheit zieht Kant folgende Schlüsse:- Jeder darf seine Freiheit soweit ausleben, als dass die Freiheit anderer dadurch nicht eingeschränkt wird
- Die allen Staatsbürgern gemeinsame Gleichheit ist für jeden Rechtsstaat grundlegend
- Jeder Bürger soll sich an der Gesetzgebung des jeweiligen Rechstaats beteiligen


